Mit vereinten Kräften gegen den Krebs.

Großspende & Zustiftung

Mit Ihrer großzügigen Spende können wir gemeinsam Großes für Kinder und Jugendliche mit Krebs bewirken.

Eine Auszeit für 8-9 Tage im Waldpiraten-Camp, ein Forschungsprojekt für Hirntumorpatienten oder die finanzielle Unterstützung von Familien durch unseren Sozialfonds: Viele unserer Projekte für Kinder und Jugendliche mit Krebs haben einen enormen Nutzen für die Betroffenen, sind jedoch auch mit hohen Kosten verbunden. Mit einer Großspende oder sogenannten Zustiftung können Sie als Unterstützerin oder Unterstützer wirklich etwas bewirken und das Leben dieser Kinder und Jugendlichen nachhaltig verbessern.

Zeichen für Vertrauen: Die Deutsche Kinderkrebsstiftung trägt das DZI-Spendensiegel.

Große Wirkung

Was Sie mit Ihrer großzügigen Spende bewirken können:

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erhalten Familien, die aufgrund der Krebserkrankung eines Kindes in finanzielle Nöte geraten ist, einmalig über unseren Sozialfonds ausgezahlt.
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müssen aufgewendet werden, um Nachsorgeveranstaltungen für Betroffene (z. B. Trauer- oder Familienseminare ) durchzuführen.
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kostet eine 8- bis 9-tägige Auszeit für bis zu 45 Kinder im Waldpiraten-Camp der Deutschen Kinderkrebsstiftung.

Zustiften - was ist das?

Unter einer Zustiftung versteht man eine Zuwendung in den Vermögensstock einer bereits bestehenden Stiftung. Die Zustiftung ist dabei sowohl zu Lebzeiten als auch per Testament möglich.

Mit einer Zustiftung erweitern Sie das Kapital der Stiftung und vergrößern damit die Möglichkeiten, krebskranken Kindern und deren Familien zu helfen sowie die Erforschung bösartiger Erkrankungen im Kinderalter voranzutreiben. Im Gegensatz zu einer Spende, die zeitnah für den Stiftungszweck ausgegeben werden muss, bleibt die Zustiftung dauerhaft in der Stiftung erhalten. Sie hilft somit langfristig. Das zugeführte Vermögen wird gewinnbringend angelegt. Das Stiftungskapital darf als finanzielles Fundament nicht ausgegeben werden. Für die satzungsmäßigen Ziele der Stiftung dürfen nur die Erträge eingesetzt werden. Zustiftungen können sowohl natürliche als auch juristische Personen leisten.

Sie haben Fragen?

Unser Spendenservice hilft Ihnen gerne weiter. ​

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