Mit vereinten Kräften gegen den Krebs.

Testamentsspende

So können Sie Generationen von krebskranken Kindern und Jugendlichen helfen, eine glückliche und gesunde Zukunft vor sich zu haben.

Wen möchte ich mit meinem Erbe bedenken? Was soll von meinem Leben bleiben? Wo möchte ich Spuren hinterlassen? Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Testamentsspende, um mit ihrem Nachlass anderen Menschen zu helfen und die eigenen Werte weiterzugeben, Kurzum: um auch nach ihrem Tod Gutes zu bewirken. Auch Sie?

Mit einer Testamentsspende an die Deutsche Kinderkrebsstiftung können Sie Generationen von krebskranken Kindern und Jugendlichen helfen, eine glückliche und gesunde Zukunft vor sich zu haben. 

Gerne beraten wir Sie – unverbindlich, kompetent und vertrauensvoll – und unterstützen Sie dabei, Ihren Nachlass sicher und ganz nach Ihren Wünschen zu regeln. Auf dieser Seite erhalten Sie wertvolle Tipps und umfassendes Informationsmaterial rund um das Thema „Testamentsspende“.

Ob überhaupt und an wen man seinen Nachlass spendet, ist eine sehr persönliche und individuelle Sache. Häufig ist diese Entscheidung jedoch mit dem Wunsch verbunden, über den eigenen Tod hinaus für das Gemeinwohl zu sorgen, der Gesellschaft etwas zurückzugeben und sich für diejenigen zu engagieren, die es im Leben schwerer haben als andere. 

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, mit Ihrem Nachlass krebskranken Kindern und Jugendlichen etwas Gutes zu tun, dann finden Sie unten 3 gute Gründe, die Ihnen die Entscheidung womöglich erleichtern.

Mit der Diagnose „Krebs“ bricht für Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien eine belastende und schwere Zeit heran – voller Ängste, Sorgen und Ungewissheit. Die Deutsche Kinderkrebsstiftung steht den Betroffenen in dieser Zeit und darüber hinaus mit zahlreichen Hilfen zur Seite. Mit der Entscheidung, Ihr Testament zu spenden, helfen Sie uns dabei, diese Unterstützung aufrechtzuerhalten. Für Generationen von krebskranken Kindern und Jugendlichen, deren Leben und Zukunft Sie so positiv beeinflussen.

Seit unserer Gründung 1995 haben wir rund 110 Mio. Euro für klinische und patientenorientierte Forschungsprojekte und Therapiestudien in der Kinderonkologie bereitgestellt. Verbesserte Therapien, höhere Heilungschancen und weniger tödliche Verläufe: Von den medizinischen Erkenntnissen und Ergebnissen profitieren krebskranke Kinder und Jugendliche – auch zukünftige Generationen. Mit Ihrer Testamentsspende tragen Sie dazu bei!

Wenn es darum geht, Ihren Nachlass abzuwickeln, steht Ihnen unser Team mit Rat und Tat zur Seite. Wir unterstützen und beraten Sie bei Ihrem Testament und stellen sicher, dass Ihr letzter Wille genauso umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen. 

Gut zu wissen: Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Zuwendungen zugunsten der Deutschen Kinderkrebsstiftung kommen somit vollständig ohne Abzüge der Unterstützung von krebskranken Kindern und Jugendlichen zugute!

Zeichen für Vertrauen: Die Deutsche Kinderkrebsstiftung trägt das DZI-Spendensiegel.

Unser kostenloser Testamentsratgeber

Wie verfasse ich mein Testament richtig? Was muss ich beachten, wenn ich mein Vermächtnis mit einer Testamentsspende vererben möchte? Unser kostenloser Testamentsratgeber „Ganz in Ihrem Sinne“ hilft Ihnen bei all diesen Fragen weiter. Er liefert nützliche Informationen, Tipps und Anregungen für Ihre persönliche Nachlassplanung. Sie können ihn kostenlos und unverbindlich per Post oder als Download bei uns bestellen.


Ihre Möglichkeiten, gemeinnützig zu vererben ​

Vermächtnis

Möchten Sie die Deutsche Kinderkrebsstiftung mit einem bestimmten Teil Ihres Vermögens unterstützen, ist ein Vermächtnis der beste Weg. Ein Vermächtnis kann zum Beispiel ein bestimmter Teil Ihres Bankvermögens oder ein bestimmter Wertgegenstand, z. B. eine Immobilie, sein. Bei dieser Form der Zuwendung setzen Sie einen Alleinerben und einen oder mehrere Vermächtnisnehmer ein, wobei Ihr Erbe gesetzlich dazu verpflichtet ist, Ihren Nachlass abzuwickeln.

Gesamterbschaft

Setzen Sie die Deutsche Kinderkrebsstiftung als Alleinerbin ein, kümmern wir uns um die sichere Abwicklung Ihres Nachlasses, also darum, Ihren letzten Willen umzusetzen. Dazu gehört zum Beispiel die Auflösung Ihres Haushaltes oder die Erfüllung der im Testament festgelegten Vermächtnisse an Angehörige oder Freunde.

Teilerbschaft

Sie benennen die Deutsche Kinderkrebsstiftung in Ihrem Testament. Das können auch andere gemeinnützige Organisationen oder Menschen sein, die Ihnen wichtig sind.

Gut zu wissen: Für Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung wie der Deutschen Kinderkrebsstiftung können bis zu 1.000.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Das sagen unsere Unterstützer

Noch Fragen? Unser Videoratgeber klärt auf

Sie haben noch Fragen? Dann helfen Ihnen sicher unsere 6 Erklärvideos weiter. In diesen erläutern Ihnen Expertinnen und Experten, welche Vorteile ein Testament bietet, was bei der Testamentsgestaltung zu beachten ist und welche Möglichkeiten Sie haben, mit Ihrem Testament Gutes zu tun. Sie erklären zudem die gesetzliche Erbfolge und Steuersätze und fassen die wichtigsten Informationen für Sie verständlich, kurz und knapp zusammen.

Die Videos sind ein Service des NACHLASS-PORTALS, einem Zusammenschluss serviceorientierter gemeinnütziger Organisationen, dessen Mitglied wir sind. Weitere Informationen zu unserem Servicepartner NACHLASS-PORTAL finden Sie unter www.nachlass-portal.de.

Fragen und Antworten zur Testamentsspende

Jede oder jeder, der abweichend von der gesetzlichen Erbfolge Personen oder Organisationen als Erbinnen oder Erben benennen möchte, oder jemandem gezielt einen bestimmten Gegenstand zukommen lassen möchte, ist gut beraten, ein Testament zu verfassen.

Ist kein Testa­ment vor­handen, gilt die im Bürgerlichen Gesetz­buch (BGB) vorge­schriebene Erbfolge: Demnach erben ausschließ­lich Bluts­verwandte, Ehe­partner (oder einge­tragene Lebens­partner) sowie Adoptiv­kinder. Sind Sie nicht verhei­ratet und haben keine Verwandten, so fällt Ihr Ver­mögen an den Staat. Das gilt auch, wenn Ihre Ver­wandten nicht aus­findig gemacht werden können.

Nach § 13 Erb­schafts­teuer- und Schenkungs­gesetz sind Organisa­tionen mit kirch­lichem, gemein­nützigem oder mild­tätigem Zweck von dieser Steuer­pflicht befreit. Das bedeutet: Sollten Sie die Deutsche Kinderkrebsstiftung als gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament bedenken, ist der uns zugedachte Betrag vollumfänglich steuerbefreit.

Pro Jahr erkranken in Deutschland etwa 2.200 Kinder und Jugendliche neu an Krebs. Ihnen und ihren Familien wirksam zu helfen und beizustehen, ist unsere wichtigste Aufgabe. Zugleich fördern wir erfolgsversprechende Forschung, die den jungen Patienten unmittelbar zugute kommt mit neuen Behandlungsmethoden, besseren Heilungschancen und langfristigen Hilfen für ein gutes Heranwachsen. Und genau hierfür nutzen wir Ihre Testamentsspende, denn unsere Arbeit wird nicht durch öffentliche Mittel finanziert.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres Testaments. Wertvolle Informationen erhalten Sie zum Beispiel in unserem Testamentsratgeber. Auch auf unserer Website finden Sie vielseitige Informationen des Nachlassportals, einem Netzwerk gemeinnütziger Organisationen. Wenn Sie der Deutschen Kinderkrebsstiftung ein Vermächtnis zukommen lassen möchten oder die Stiftung als Alleinerbin vorsehen, dann vermitteln wir gerne einen Kontakt zu einem Rechtsanwalt, der Sie kostenfrei berät.

Bei Ihrem Testa­ment haben Sie grund­sätzlich große Gestaltungs­freiheit, dennoch ist es wichtig, dass Sie Ihren letzten Willen präzise formu­lieren und die erforderliche Form eines Testa­ments wahren.

Ehepartner und einge­tragene Lebens­partner, Kinder (ersatz­weise Enkel­kinder) und Eltern (wenn keine Kinder vorhanden sind) sind außerdem pflicht­teils­berechtigt. Ihnen steht ein Pflicht­teil, also eine Mindest­beteiligung am Nach­lass, zu.

Bitte beachten Sie auch: Wenn Sie vorher bereits ein gemein­schaft­liches Testa­ment errichtet oder einen Erb­vertrag gesch­lossen haben, besteht eine Bindungs­wirkung, wodurch hier die sogenannte Testier­frei­heit (Recht des Erblassers, ohne Grund von der gesetzlich geregelten Erbfolge abzuweichen und selbst Verfügungen von Todes wegen über sein Vermögen zu treffen) fehlt. In diesem Fall ist es sinn­voll, dass Sie sich juris­tisch beraten lassen. Sprechen Sie uns an, wir unter­stützen Sie.

Erfahren Sie in unserem kosten­losen Testamentsratgeber mehr zum Aufbau und Inhalt eines Testa­ments, der Form und Aufb­ewahrung eines Testaments.

Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden, egal ob es sich um ein privates oder öffentliches Testament handelt. Ein privates Testament schreiben Sie einfach noch einmal und vernichten das alte. Es empfiehlt sich, in ein neu geschriebenes Testament einen Passus aufzunehmen, dass alle vorherigen Testamente widerrufen werden.

Ein neues öffentliches Testament muss vor einem Notar beurkundet werden. Achtung: In dem Moment, da Sie sich Ihr notarielles Testament aus der Verwahrung beim Amtsgericht herausgeben lassen, widerrufen Sie es automatisch. Falls Sie kein neues Testament abfassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die Rücknahme eines privatschriftlich verfassten Testaments aus der amtlichen Verwahrung führt hingegen nicht automatisch zu dessen Widerruf.

Erbe und Vermächtnis, diese Begriffe scheinen sehr ähnlich zu sein, meinen juristisch doch etwas Grundverschiedenes. Wer erbt, der tritt auch als Rechtsnachfolger auf. Er tritt in bestehende Verträge ein und erbt regelmäßig auch die Verbindlichkeiten. Für den Fall, dass diese das Nachlassguthaben übersteigen, sieht der Gesetzgeber hier die Möglichkeit vor, ein Erbe auszuschlagen. Außerdem kann ein Erbe mit bestimmten Auflagen versehen sein, was die Deutsche Kinderkrebsstiftung bei der Nachlassabwicklung selbstverständlich berücksichtigt. 

Anders sieht es aus, wenn man jemandem etwas vermacht. Der Empfänger des Vermächtnisses hat einen Anspruch auf den ihm zugedachten Teil, etwa Geldbetrag, Schmuckstück, sonstige Wertgegenstände. In der Regel hat ein Vermächtnisnehmer keine Pflichten.

Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation wie die Deutsche Kinderkrebsstiftung bedenken möchten, können Sie ihnen etwas vererben oder vermachen. Welche Form sie wählen, können Sie frei bestimmen.

Beides hilft, die Heilungschancen, Behandlungsmethoden und die Lebensqualität krebskranker Kinder und Jugendlicher stetig zu verbessern

Ja, wir freuen uns über jede Art von Zu­wendung, auch über Wert­gegen­stände und Immobilien. Wir lassen diese fach­kundig bewerten und ver­kaufen sie. Der Erlös kommt direkt unserer Arbeit zugute.

Sie haben Fragen?

Sie sind Testamentsvollstrecker, Erbe oder haben Fragen zur Nachlassabwicklung?
Dann wenden Sie sich bitte an unser Team Erbschaften.
Für allgemeine Fragen zu Ihrer Testamentsspende kontaktieren Sie bitte die Leiterin des Spendenmanagements.