Keine Diskriminierung von jungen Krebsüberlebenden nach der Heilung

Anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen zum Antrag der SPD-Landtagsfraktion „Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende im jungen Alter“ fordert der Deutsche Kinderkrebsverband eine verbindliche gesetzliche Regelung, die junge Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung wirksam vor Benachteiligung schützt.
Gemeinsam mit Survivor Deutschland e. V. und der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs spricht sich der Verband für ein umfassendes, einklagbares Recht auf Vergessenwerden aus: Nach Ablauf einer klar definierten Frist darf eine medizinisch überwundene Krebserkrankung nicht länger zu Nachteilen bei Versicherungen, Krediten, Verbeamtungen oder Adoptionen führen.
„Mit der medizinischen Heilung muss der Weg zurück ins Leben frei sein – ohne neue Hürden durch alte Diagnosen. Es ist nicht gerechtfertigt, junge Menschen dauerhaft aufgrund einer Erkrankung zu benachteiligen, die sie medizinisch überwunden haben. Deutschland ist hier im europäischen Vergleich im Hintertreffen. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln“, sagt Dr. Benedikt Geldmacher, Vorsitzender des Deutschen Kinderkrebsverbandes.

Trotz Heilung weiterhin benachteiligt
In Deutschland erkranken jedes Jahr rund 2.300 Kinder und Jugendliche neu an Krebs. Dank großer medizinischer Fortschritte sind die Heilungschancen heute hoch: Das 15-Jahres-Überleben bei Kindern und Jugendlichen liegt durchschnittlich bei 84 Prozent. Für viele Betroffene endet die Belastung jedoch nicht mit der medizinischen Heilung. Jahre später erleben sie weiterhin Nachteile, weil ihre frühere Diagnose bei Entscheidungen im Rechts- und Wirtschaftsleben berücksichtigt wird.
Konkret berichten Betroffene davon, dass ihnen Berufsunfähigkeitsversicherungen verweigert oder nur zu deutlich höheren Prämien angeboten werden. Auch Verbraucherkredite, Verbeamtungen und Adoptionsverfahren können durch eine längst überwundene Krebserkrankung erschwert werden. Aus Sicht des Deutschen Kinderkrebsverbandes ist dies eine strukturelle Benachteiligung, die junge Survivor in ihrer Lebensplanung, beruflichen Entwicklung und Familiengründung erheblich einschränken kann.

Forderung von Verband und seinen Partnern
Der Deutsche Kinderkrebsverband fordert deshalb eine klare gesetzliche Regelung. Spätestens fünf Jahre nach erfolgreicher Behandlung beziehungsweise nach einer Zeit ohne Rückfall darf eine frühere Krebserkrankung keine Nachteile mehr verursachen. Dazu gehören klare Verbote, nach der Erkrankung zu fragen oder diese Information zu verwenden. Wenn solche Fragen trotzdem gestellt werden, dürfen Betroffene sie ohne rechtliche Folgen unbeantwortet lassen. Außerdem braucht es wirksame Beschwerdemöglichkeiten sowie klare Regeln für Aufsicht und Sanktionen.

Über den Deutschen Kinderkrebsverband

In den 1980er-Jahren schlossen sich in vielen Regionen Deutschlands Eltern krebserkrankter Kinder und Jugendlicher zu Elternvereinen, Förderkreisen und Initiativen zusammen. Sie gründeten den Deutschen Kinderkrebsverband (damals: Deutsche Leukämie-Forschungshilfe e. V.) mit dem Ziel, die Situation von an Krebs erkrankten Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien nachhaltig zu verbessern und sowohl die Behandlungsmöglichkeiten als auch die Heilungschancen deutlich zu erhöhen. Im Jahr 1995 riefen sie die Deutsche Kinderkrebsstiftung ins Leben, die den Betroffenen seither von der Diagnose an bis weit darüber hinaus zur Seite steht. Die Stiftung fördert zudem kliniknahe, patientenorientierte Forschungsprojekte in der Kinderonkologie. Dem Dachverband gehören heute 78 Vereine in Deutschland an. Die Arbeit von Verband und Stiftung finanziert sich aus Spenden.

Herausgeber der Pressemitteilung:
Deutscher Kinderkrebsverband & Deutsche Kinderkrebsstiftung
Godesberger Allee 140
53175 Bonn
www.kinderkrebsstiftung.de

Ansprechpartnerinnen:
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Tel.: 0228 6884638
mueller@kinderkrebsstiftung.de

Bianca Kaufmann
Tel.: 0228 6884618
kaufmann@kinderkrebsstiftung.de

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