Mit Ihrem Testament können Sie Generationen von krebskranken Kindern und Jugendlichen helfen, bessere Chancen auf eine glückliche und gesunde Zukunft zu erhalten.
Was bleibt, wenn ich nicht mehr bin? Welche Spuren möchte ich hinterlassen? Immer mehr Menschen denken darüber nach und entscheiden sich, dies zu Lebzeiten mit einem Testament zu regeln. Dabei haben sie Möglichkeit, mit ihrem Nachlass Gutes zu tun und anderen Menschen zu helfen. Sie können die eigenen Werte weitergeben und langfristig Gutes bewirken. Wenn das auch für Sie wichtig ist, sind Sie hier genau richtig.
Gerne beraten wir Sie – unverbindlich, kompetent und vertrauensvoll – und unterstützen Sie dabei, Ihren Nachlass sicher und ganz nach Ihren Wünschen zu regeln. Auf dieser Seite erhalten Sie wertvolle Tipps und umfassendes Informationsmaterial rund um das Thema „Testamentsspende“.
Ob überhaupt und an wen man seinen Nachlass spendet, ist eine sehr persönliche und individuelle Sache. Häufig ist diese Entscheidung jedoch mit dem Wunsch verbunden, über den eigenen Tod hinaus für das Gemeinwohl zu sorgen, der Gesellschaft etwas zurückzugeben und sich für diejenigen zu engagieren, die es im Leben schwerer haben als andere.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, mit Ihrem Nachlass krebskranken Kindern und Jugendlichen etwas Gutes zu tun, dann finden Sie unten 3 gute Gründe, die Ihnen die Entscheidung womöglich erleichtern.
Wie verfasse ich mein Testament richtig? Was muss ich beachten, wenn ich ein Vermächtnis erstelle? Wie setze ich einen Erben ein? Wer bekommt einen Pflichtteil?
Unser kostenloser Testamentsratgeber „Ganz in Ihrem Sinne“ hilft Ihnen bei all diesen Fragen weiter. Er liefert nützliche Informationen, Tipps und Anregungen für Ihre persönliche Nachlassplanung. Sie können ihn kostenlos und unverbindlich per Post oder als Download bei uns bestellen.
Wenn Sie überlegen, ein Testament zu erstellen und mit Ihrem Nachlass krebskranken Kindern zu helfen, gibt es oft viele Fragen. Mit uns können Sie vertrauensvoll über Ihr Vorhaben und Ihre Ideen sprechen.
Wie können Sie Ihren letzten Willen sinnvoll und rechtssicher gestalten? Welche Möglichkeiten gibt es? Wie können Sie gezielt krebskranken Kindern helfen? Ob erste Gedanken oder konkrete Pläne – ob per Telefon oder E-Mail: Wir begleiten Sie jederzeit mit Fachwissen und Einfühlungsvermögen auf dem Weg zu einer bewussten Entscheidung. Persönlich, unverbindlich und vertraulich.
Birgit Donath
Expertin Nachlass & Testament
Birgit Noczinski-Kruse
Leiterin Spendenmanagement
Gemeinsam mit dem Nachlassnetzwerk bieten wir regelmäßig Informationsabende vor Ort in ganz Deutschland an. Dabei erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Testamentsgestaltung und des Erbrechts. Ein Fachanwalt für Erbrecht erläutert die wesentlichen rechtlichen Grundlagen in verständlicher Sprache und beantwortet Ihre individuellen Fragen. Zweimal im Jahr bieten wir das Format zudem online an.
Jede oder jeder, der abweichend von der gesetzlichen Erbfolge Personen oder Organisationen als Erbinnen oder Erben benennen möchte, oder jemandem gezielt einen bestimmten Gegenstand zukommen lassen möchte, ist gut beraten, ein Testament zu verfassen.
Ist kein Testament vorhanden, gilt die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Erbfolge: Demnach erben ausschließlich Blutsverwandte, Ehepartner (oder eingetragene Lebenspartner) sowie Adoptivkinder. Sind Sie nicht verheiratet und haben keine Verwandten, so fällt Ihr Vermögen an den Staat. Das gilt auch, wenn Ihre Verwandten nicht ausfindig gemacht werden können.
Sie können die Deutsche Kinderkrebsstiftung in Ihrem Testament als Erbe einsetzen oder in Form eines Vermächtnisses einen bestimmten Geldbetrag, Sach- oder Vermögenswert spenden. Eine solche Testamentsspende ist eine Zuwendung, die wir direkt für unsere Arbeit einsetzen. Das bedeutet: Ihre Nachlassspende kommt krebskranken Kindern, Jugendlichen und deren Familie direkt zugute und hilft.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit, Ihren Nachlass an uns zu stiften (sogenannte Zustiftung). So bleibt Ihr Nachlass dauerhaft erhalten, denn nur die Erträge aus dem Kapital der Stiftung werden für unsere Arbeit verwendet.
Nach § 13 Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz sind Organisationen mit kirchlichem, gemeinnützigem oder mildtätigem Zweck von dieser Steuerpflicht befreit. Das bedeutet: Sollten Sie die Deutsche Kinderkrebsstiftung als gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament bedenken, ist der uns zugedachte Betrag vollumfänglich steuerbefreit.
Pro Jahr erkranken in Deutschland etwa 2.200 Kinder und Jugendliche neu an Krebs. Ihnen und ihren Familien wirksam zu helfen und beizustehen, ist unsere wichtigste Aufgabe. Zugleich fördern wir erfolgsversprechende Forschung, die den jungen Patienten unmittelbar zugute kommt mit neuen Behandlungsmethoden, besseren Heilungschancen und langfristigen Hilfen für ein gutes Heranwachsen. Und genau hierfür nutzen wir Ihre Testamentsspende, denn unsere Arbeit wird nicht durch öffentliche Mittel finanziert.
Setzen Sie die Deutsche Kinderkrebsstiftung als Erbin ein, übernehmen wir auch die Abwicklung Ihres Nachlasses. Das bedeutet: Wir lösen Ihren Haushalt auf, kümmern uns um Ihre Bankangelegenheiten und erfüllen Ihre Vermächtnisse.
Nehmen Sie vorab gerne Kontakt zu uns auf, um Ihre Wünsche und Vorstellungen persönlich zu besprechen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres Testaments. Wertvolle Informationen erhalten Sie zum Beispiel in unserem Testamentsratgeber. Auch auf unserer Website finden Sie vielseitige Informationen des Nachlassportals, einem Netzwerk gemeinnütziger Organisationen. Wenn Sie der Deutschen Kinderkrebsstiftung ein Vermächtnis zukommen lassen möchten oder die Stiftung als Alleinerbin vorsehen, dann vermitteln wir gerne einen Kontakt zu einem Rechtsanwalt, der Sie kostenfrei berät.
Bei Ihrem Testament haben Sie grundsätzlich große Gestaltungsfreiheit, dennoch ist es wichtig, dass Sie Ihren letzten Willen präzise formulieren und die erforderliche Form eines Testaments wahren.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, Kinder (ersatzweise Enkelkinder) und Eltern (wenn keine Kinder vorhanden sind) sind außerdem pflichtteilsberechtigt. Ihnen steht ein Pflichtteil, also eine Mindestbeteiligung am Nachlass, zu.
Bitte beachten Sie auch: Wenn Sie vorher bereits ein gemeinschaftliches Testament errichtet oder einen Erbvertrag geschlossen haben, besteht eine Bindungswirkung, wodurch hier die sogenannte Testierfreiheit (Recht des Erblassers, ohne Grund von der gesetzlich geregelten Erbfolge abzuweichen und selbst Verfügungen von Todes wegen über sein Vermögen zu treffen) fehlt. In diesem Fall ist es sinnvoll, dass Sie sich juristisch beraten lassen. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie.
Erfahren Sie in unserem kostenlosen Testamentsratgeber mehr zum Aufbau und Inhalt eines Testaments, der Form und Aufbewahrung eines Testaments.
Ein erstelltes Testament kann grundsätzlich jederzeit widerrufen werden. Es empfiehlt sich, in ein neu geschriebenes Testament einen Passus aufzunehmen, dass alle vorherigen Testamente widerrufen werden. Bei einem gemeinschaftlichen Testament (wie dem Berliner Testament) ist der Widerruf in der Regel nur gemeinschaftlich und zu Lebzeiten möglich. Lassen Sie sich dazu im Zweifel von einem Juristen beraten.
Erbe und Vermächtnis, diese Begriffe scheinen sehr ähnlich zu sein, meinen juristisch doch etwas Grundverschiedenes. Wer erbt, der tritt auch als Rechtsnachfolger auf. Er tritt in bestehende Verträge ein und erbt regelmäßig auch die Verbindlichkeiten. Für den Fall, dass diese das Nachlassguthaben übersteigen, sieht der Gesetzgeber hier die Möglichkeit vor, ein Erbe auszuschlagen. Außerdem kann ein Erbe mit bestimmten Auflagen versehen sein, was die Deutsche Kinderkrebsstiftung bei der Nachlassabwicklung selbstverständlich berücksichtigt.
Anders sieht es aus, wenn man jemandem etwas vermacht. Der Empfänger des Vermächtnisses hat einen Anspruch auf den ihm zugedachten Teil, etwa Geldbetrag, Schmuckstück, sonstige Wertgegenstände. In der Regel hat ein Vermächtnisnehmer keine Pflichten.
Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation wie die Deutsche Kinderkrebsstiftung bedenken möchten, können Sie ihnen etwas vererben oder vermachen. Welche Form sie wählen, können Sie frei bestimmen.
Beides hilft, die Heilungschancen, Behandlungsmethoden und die Lebensqualität krebskranker Kinder und Jugendlicher stetig zu verbessern
Ja, wir freuen uns über jede Art von Zuwendung, auch über Wertgegenstände und Immobilien. Wir lassen diese fachkundig bewerten und verkaufen sie. Der Erlös kommt direkt unserer Arbeit zugute.
Die Deutsche Kinderkrebsstiftung ist Mitglied beim Nachlassportal, ein Zusammenschluss gemeinnütziger Organisationen, das rechtssichere Informationen und Orientierung rund um das Thema Testamentsspende anbietet. Dazu gehören auch kurze Videobeiträge zu den wichtigsten Fragen.
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