Testamentsspende

Mit Ihrem Testament können Sie Generationen von krebskranken Kindern und Jugendlichen helfen, bessere Chancen auf eine glückliche und gesunde Zukunft zu erhalten.

Großmutter und Enkelin bei einer Testamentsspende

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Was bleibt, wenn ich nicht mehr bin? Welche Spuren möchte ich hinterlassen? Immer mehr Menschen denken darüber nach und entscheiden sich, dies zu Lebzeiten mit einem Testament zu regeln. Dabei haben sie Möglichkeit, mit ihrem Nachlass Gutes zu tun und anderen Menschen zu helfen. Sie können die eigenen Werte weitergeben und langfristig Gutes bewirken. Wenn das auch für Sie wichtig ist, sind Sie hier genau richtig.

Gerne beraten wir Sie – unverbindlich, kompetent und vertrauensvoll – und unterstützen Sie dabei, Ihren Nachlass sicher und ganz nach Ihren Wünschen zu regeln. Auf dieser Seite erhalten Sie wertvolle Tipps und umfassendes Informationsmaterial rund um das Thema „Testamentsspende“.

Ob überhaupt und an wen man seinen Nachlass spendet, ist eine sehr persönliche und individuelle Sache. Häufig ist diese Entscheidung jedoch mit dem Wunsch verbunden, über den eigenen Tod hinaus für das Gemeinwohl zu sorgen, der Gesellschaft etwas zurückzugeben und sich für diejenigen zu engagieren, die es im Leben schwerer haben als andere. 

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, mit Ihrem Nachlass krebskranken Kindern und Jugendlichen etwas Gutes zu tun, dann finden Sie unten 3 gute Gründe, die Ihnen die Entscheidung womöglich erleichtern.

Unser kostenloser Testamentsratgeber

Wie verfasse ich mein Testament richtig? Was muss ich beachten, wenn ich ein Vermächtnis erstelle? Wie setze ich einen Erben ein? Wer bekommt einen Pflichtteil?
Unser kostenloser Testamentsratgeber „Ganz in Ihrem Sinne“ hilft Ihnen bei all diesen Fragen weiter. Er liefert nützliche Informationen, Tipps und Anregungen für Ihre persönliche Nachlassplanung. Sie können ihn kostenlos und unverbindlich per Post oder als Download bei uns bestellen.

Wir sind für Sie da

Wenn Sie überlegen, ein Testament zu erstellen und mit Ihrem Nachlass krebskranken Kindern zu helfen, gibt es oft viele Fragen. Mit uns können Sie vertrauensvoll über Ihr Vorhaben und Ihre Ideen sprechen.

Wie können Sie Ihren letzten Willen sinnvoll und rechtssicher gestalten? Welche Möglichkeiten gibt es? Wie können Sie gezielt krebskranken Kindern helfen? Ob erste Gedanken oder konkrete Pläne – ob per Telefon oder E-Mail: Wir begleiten Sie jederzeit mit Fachwissen und Einfühlungsvermögen auf dem Weg zu einer bewussten Entscheidung. Persönlich, unverbindlich und vertraulich.

Gut Gründe für eine Testamentsspende

Unsere kostenlosen Veranstaltungen

Gemeinsam mit dem Nachlassnetzwerk bieten wir regelmäßig Informationsabende vor Ort in ganz Deutschland an. Dabei erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Testamentsgestaltung und des Erbrechts. Ein Fachanwalt für Erbrecht erläutert die wesentlichen rechtlichen Grundlagen in verständlicher Sprache und beantwortet Ihre individuellen Fragen. Zweimal im Jahr bieten wir das Format zudem online an.

Schritt für Schritt zum gemeinnützigen Testament
Schritt für Schritt zum gemeinnützigen Testament
Testamentsgestaltung und Erbrecht
Testamentsgestaltung und Erbrecht
Testamentsgestaltung und Erbrecht
Testamentsgestaltung und Erbrecht
Schritt für Schritt zum gemeinnützigen Testament
Schritt für Schritt zum gemeinnützigen Testament
Schritt für Schritt zum gemeinnützigen Testament
Schritt für Schritt zum gemeinnützigen Testament

Unsere Unterstützer

Fragen und Antworten zur Testamentsspende

Jede oder jeder, der abweichend von der gesetzlichen Erbfolge Personen oder Organisationen als Erbinnen oder Erben benennen möchte, oder jemandem gezielt einen bestimmten Gegenstand zukommen lassen möchte, ist gut beraten, ein Testament zu verfassen.

Ist kein Testa­ment vor­handen, gilt die im Bürgerlichen Gesetz­buch (BGB) vorge­schriebene Erbfolge: Demnach erben ausschließ­lich Bluts­verwandte, Ehe­partner (oder einge­tragene Lebens­partner) sowie Adoptiv­kinder. Sind Sie nicht verhei­ratet und haben keine Verwandten, so fällt Ihr Ver­mögen an den Staat. Das gilt auch, wenn Ihre Ver­wandten nicht aus­findig gemacht werden können.

Nach § 13 Erb­schafts­teuer- und Schenkungs­gesetz sind Organisa­tionen mit kirch­lichem, gemein­nützigem oder mild­tätigem Zweck von dieser Steuer­pflicht befreit. Das bedeutet: Sollten Sie die Deutsche Kinderkrebsstiftung als gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament bedenken, ist der uns zugedachte Betrag vollumfänglich steuerbefreit.

Pro Jahr erkranken in Deutschland etwa 2.200 Kinder und Jugendliche neu an Krebs. Ihnen und ihren Familien wirksam zu helfen und beizustehen, ist unsere wichtigste Aufgabe. Zugleich fördern wir erfolgsversprechende Forschung, die den jungen Patienten unmittelbar zugute kommt mit neuen Behandlungsmethoden, besseren Heilungschancen und langfristigen Hilfen für ein gutes Heranwachsen. Und genau hierfür nutzen wir Ihre Testamentsspende, denn unsere Arbeit wird nicht durch öffentliche Mittel finanziert.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres Testaments. Wertvolle Informationen erhalten Sie zum Beispiel in unserem Testamentsratgeber. Auch auf unserer Website finden Sie vielseitige Informationen des Nachlassportals, einem Netzwerk gemeinnütziger Organisationen. Wenn Sie der Deutschen Kinderkrebsstiftung ein Vermächtnis zukommen lassen möchten oder die Stiftung als Alleinerbin vorsehen, dann vermitteln wir gerne einen Kontakt zu einem Rechtsanwalt, der Sie kostenfrei berät.

Bei Ihrem Testa­ment haben Sie grund­sätzlich große Gestaltungs­freiheit, dennoch ist es wichtig, dass Sie Ihren letzten Willen präzise formu­lieren und die erforderliche Form eines Testa­ments wahren.

Ehepartner und einge­tragene Lebens­partner, Kinder (ersatz­weise Enkel­kinder) und Eltern (wenn keine Kinder vorhanden sind) sind außerdem pflicht­teils­berechtigt. Ihnen steht ein Pflicht­teil, also eine Mindest­beteiligung am Nach­lass, zu.

Bitte beachten Sie auch: Wenn Sie vorher bereits ein gemein­schaft­liches Testa­ment errichtet oder einen Erb­vertrag gesch­lossen haben, besteht eine Bindungs­wirkung, wodurch hier die sogenannte Testier­frei­heit (Recht des Erblassers, ohne Grund von der gesetzlich geregelten Erbfolge abzuweichen und selbst Verfügungen von Todes wegen über sein Vermögen zu treffen) fehlt. In diesem Fall ist es sinn­voll, dass Sie sich juris­tisch beraten lassen. Sprechen Sie uns an, wir unter­stützen Sie.

Erfahren Sie in unserem kosten­losen Testamentsratgeber mehr zum Aufbau und Inhalt eines Testa­ments, der Form und Aufb­ewahrung eines Testaments.

Ein erstelltes Testament kann grundsätzlich jederzeit widerrufen werden. Es empfiehlt sich, in ein neu geschriebenes Testament einen Passus aufzunehmen, dass alle vorherigen Testamente widerrufen werden. Bei einem gemeinschaftlichen Testament (wie dem Berliner Testament) ist der Widerruf in der Regel nur gemeinschaftlich und zu Lebzeiten möglich. Lassen Sie sich dazu im Zweifel von einem Juristen beraten.

Erbe und Vermächtnis, diese Begriffe scheinen sehr ähnlich zu sein, meinen juristisch doch etwas Grundverschiedenes. Wer erbt, der tritt auch als Rechtsnachfolger auf. Er tritt in bestehende Verträge ein und erbt regelmäßig auch die Verbindlichkeiten. Für den Fall, dass diese das Nachlassguthaben übersteigen, sieht der Gesetzgeber hier die Möglichkeit vor, ein Erbe auszuschlagen. Außerdem kann ein Erbe mit bestimmten Auflagen versehen sein, was die Deutsche Kinderkrebsstiftung bei der Nachlassabwicklung selbstverständlich berücksichtigt. 

Anders sieht es aus, wenn man jemandem etwas vermacht. Der Empfänger des Vermächtnisses hat einen Anspruch auf den ihm zugedachten Teil, etwa Geldbetrag, Schmuckstück, sonstige Wertgegenstände. In der Regel hat ein Vermächtnisnehmer keine Pflichten.

Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation wie die Deutsche Kinderkrebsstiftung bedenken möchten, können Sie ihnen etwas vererben oder vermachen. Welche Form sie wählen, können Sie frei bestimmen.

Beides hilft, die Heilungschancen, Behandlungsmethoden und die Lebensqualität krebskranker Kinder und Jugendlicher stetig zu verbessern

Ja, wir freuen uns über jede Art von Zu­wendung, auch über Wert­gegen­stände und Immobilien. Wir lassen diese fach­kundig bewerten und ver­kaufen sie. Der Erlös kommt direkt unserer Arbeit zugute.

Icon Deutsche Kinderkrebsstiftung

Nachlassabwicklung

Sie sind Testamentsvollstrecker, haben selbst geerbt oder haben Fragen zur Nachlassabwicklung? Dann sind Sie bei unserem Team Nachlassabwicklung genau richtig.
Für allgemeine Fragen zu Ihrer Testamentsspende kontaktieren Sie bitte die Leiterin des Spendenmanagements.

Zusammenarbeit mit dem Nachlassportal

Orientierung schaffen und Klarheit gewinnen

Die Deutsche Kinderkrebsstiftung ist Mitglied beim Nachlassportal, ein Zusammenschluss gemeinnütziger Organisationen, das rechtssichere Informationen und Orientierung rund um das Thema Testamentsspende anbietet. Dazu gehören auch kurze Videobeiträge zu den wichtigsten Fragen.