Weitere Möglichkeiten

Weitere Möglichkeiten, die Deutsche Kinderkrebsstiftung zu bedenken

Sollten Sie sich dazu entschlossen haben, die Deutsche Kinderkrebsstiftung über Ihren eigenen Tod hinaus zu unterstützen, so haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Welche davon für Sie womöglich geeignet und passend ist, können Sie gegebenenfalls anhand der untenstehenden Informationen selbst entscheiden. Sofern Sie jedoch Beratungsbedarf haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Gemeinsam finden wir eine für Sie stimmige Lösung!

Ihre Möglichkeiten

So können Sie die Deutsche Kinderkrebsstiftung noch unterstützen

Setzen Sie die Deutsche Kinderkrebsstiftung als Alleinerbin ein, kümmern wir uns um die sichere Abwicklung Ihres Nachlasses, also darum, Ihren letzten Willen umzusetzen. Dazu gehört zum Beispiel die Auflösung Ihres Haushaltes oder die Erfüllung der im Testament festgelegten Vermächtnisse an Angehörige oder Freunde.

Möchten Sie die Deutsche Kinderkrebsstiftung mit einem bestimmten Teil Ihres Vermögens unterstützen, ist ein Vermächtnis der beste Weg. Ein Vermächtnis kann zum Beispiel ein bestimmter Teil Ihres Bankvermögens oder ein bestimmter Wertgegenstand, z. B. eine Immobilie, sein.
Bei dieser Form der Zuwendung setzen Sie einen Alleinerben und einen oder mehrere Vermächtnisnehmer ein, wobei Ihr Erbe gesetzlich dazu verpflichtet ist, Ihren Nachlass abzuwickeln.

Beim Zustiften bringen Sie Ihren Nachlass in die Deutsche Kinderkrebsstiftung ein. Sie erweitern das Kapital der Stiftung und vergrößern damit die Möglichkeiten, krebskranken Kindern und deren Familien zu helfen sowie die Erforschung bösartiger Erkrankungen im Kinderalter voranzutreiben. Zustiftungen helfen langfristig. Das zugeführte Vermögen wird gewinnbringend angelegt. Das Stiftungskapital darf als finanzielles Fundament nicht ausgegeben werden. Für die satzungsmäßigen Ziele der Stiftung dürfen nur die Erträge eingesetzt werden. Zustiftungen leisten können sowohl natürliche als auch juristische Personen.

Eine flexible Variante, Hilfe zu leisten und zugleich eigene Liquiditätsreserven zu sichern, bietet das Stifterdarlehen. Sprechen Sie uns gerne dazu an.

Gut zu wissen

Für Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung wie der Deutschen Kinderkrebsstiftung können bis zu 1.000.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Krebskrankens Kind im Krankenhaus

Sie haben noch Fragen?

Unsere Expertin Birgit Noczinski-Kruse steht Ihnen gerne zur Verfügung!

Birgit Noczinski-Kruse
Leitung Spenderservice und Fundraising