Mit der Zuweisung von Geldauflagen leisten Gerichte, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden einen wertvollen Beitrag zur Arbeit der Deutschen Kinderkrebsstiftung. Unsere Aktivitäten und Förderungsmaßnahmen zielen überregional auf an Krebs erkrankte Kinder und deren Familien.
Als Entscheidungsträger haben Sie mit Ihrem Beschluss die Möglichkeit, u.a. Projekte der Forschungsförderung, das beliebte Waldpiraten-Camp, die Rehabilitationseinrichtung SyltKlinik und viele Angebote für an Krebs erkrankte Kinder zu unterstützten. Durch Bußgeldzuweisungen unterstützten Sie den medizinischen Fortschritt und geben erkrankten Kinder und erschöpften Eltern Hoffnung auf eine lebenswerte Zukunft.
Wir bedanken uns für Ihre Zuweisung!
Bei Bedarf senden wir Ihnen gerne unsere Aufkleber mit unseren Kontodaten zu.
Unser Konto:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE39 3702 0500 0008 2970 04
BIC: BFSWDE33XXX (Köln)
Als Zahlungspflichtiger überweisen Sie bitte die Auflage unter Angabe des Aktenzeichens auf das oben genannte Konto, damit wir Ihren Zahlungseingang zuordnen und zeitnahe dem Gericht bestätigen können.
Zahlungseingänge, auch Ratenzahlungen sowie ausbleibende Zahlungen werden von uns zuverlässig überprüft und den Gerichten fristgerecht mitgeteilt. Diskretion und Datenschutz sind eine Selbstverständlichkeit.
Wir sind für Sie da:
Telefon: 0228 688 46 – 0
Fax: 0228 688 46 – 44
spenden@kinderkrebsstiftung.de
Adenauerallee 134
53113 Bonn
Tel.: 02 28 / 68 84 6 – 0
Fax: 02 28 / 68 84 6 – 44
Deutsche Kinderkrebsstiftung
DE 04 3708 0040 0055 5666 16
DRESDEFF370
Commerzbank
USt.-IdNr.: DE 223 47 16 38
Die Deutsche Kinderkrebsstiftung ist wegen der Förderung mildtätiger Zwecke, von Wissenschaft und Forschung, der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie des bürgerschaftlichen Engagements von der Körperschaftsteuer befreit (Ust.-IdNr.: DE 223 47 16 38), Finanzamt Bonn Innenstadt.