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Mit Geldauflagen helfen

Mit der Zuweisung von Geldauflagen leisten Gerichte, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden einen wertvollen Beitrag zur Arbeit der Deutschen Kinderkrebsstiftung. Unsere Aktivitäten und Förderungsmaßnahmen zielen überregional auf an Krebs erkrankte Kinder und deren Familien.

Als Entscheidungsträger haben Sie mit Ihrem Beschluss die Möglichkeit, u.a. Projekte der Forschungsförderung, das beliebte Waldpiraten-Camp, die Rehabilitationseinrichtung SyltKlinik und viele Angebote für an Krebs erkrankte Kinder zu unterstützten. Durch Bußgeldzuweisungen und Geldauflagen unterstützten Sie den medizinischen Fortschritt und geben erkrankten Kinder und erschöpften Eltern Hoffnung auf eine lebenswerte Zukunft.
Wir bedanken uns für Ihre Zuweisung!

Bei Bedarf senden wir Ihnen gerne unsere Aufkleber mit unseren Kontodaten zu.

Unser Konto:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE39 3702 0500 0008 2970 04
BIC: BFSWDE33XXX (Köln)

Als Zahlungspflichtiger überweisen Sie bitte die Auflage unter Angabe des Aktenzeichens auf das oben genannte Konto, damit wir Ihren Zahlungseingang zuordnen und zeitnahe dem Gericht bestätigen können.

Bearbeitung von Zahlungseingängen

Zahlungseingänge, auch Ratenzahlungen sowie ausbleibende Zahlungen werden von uns zuverlässig überprüft und den zuständigen Stellen fristgerecht mitgeteilt. Diskretion und Datenschutz sind eine Selbstverständlichkeit.

Wir helfen Ihnen gerne weiter:

Sabine Lesaar
Geldauflagen

Tel.: 0228 688 46 – 45
spenden@kinderkrebsstiftung.de

Serviceteam Spenden

Wir sind für Sie da:
Telefon: 0228 688 46 – 0
Fax: 0228 688 46 – 44
spenden@kinderkrebsstiftung.de