Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Förderungsprofil.
Die Stichtage für die ausschließlich elektronische Einreichung von Projektanträgen 2023:
15.03.2023
15.09.2023
Diese Stichtage gelten auch für Folgeanträge zu bereits geförderten Projekten.
Die Frist für den Eingang per E-Mail bzw. Upload (Adressen siehe Hinweise und Formulare) ist jeweils am Stichtag um 24:00 Uhr.
Eine postalische Einsendung ist nicht mehr notwendig.
Alle bis zum jeweiligen Stichtag eingegangenen Anträge werden in einer Serie in das Entscheidungsverfahren der Deutschen Kinderkrebsstiftung eingeschleust und kompetitiv bewertet. Eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrags sowie laufende Informationen über den Stand des Verfahrens erhalten Sie per E-Mail.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website im Bereich: Hinweise und Formulare. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bereichs Projektförderung Forschung gern zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner im Team Projektförderung Forschung.
forschung@kinderkrebsstiftung.de
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Die Deutsche Kinderkrebsstiftung ist wegen der Förderung mildtätiger Zwecke, von Wissenschaft und Forschung, der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie des bürgerschaftlichen Engagements von der Körperschaftsteuer befreit (Ust.-IdNr.: DE 223 47 16 38), Finanzamt Bonn Innenstadt.