Mit vereinten Kräften gegen den Krebs.

Gute Gründe für eine Testamentsspende

Warum Sie über eine Testamentsspende zugunsten an Krebs erkrankter Kinder nachdenken sollten

Gut Gründe für eine Testamentsspende

Das Erstellen eines Testaments ist eine sehr persönliche Angelegenheit, die gut überlegt und vorbereitet werden will. Eine der wichtigsten Fragen ist, wen Sie überhaupt in Ihrem Testament bedenken wollen. Ist womöglich die Deutsche Kinderkrebsstiftung die richtige Wahl für Sie? 

Gerne möchten wir Ihnen hier 3 gute Gründe für eine Testamentsspende an die Deutsche Kinderkrebsstiftung nennen und Ihnen zeigen, wie Sie so etwas Gutes für krebskranke Kinder und Jugendliche bewirken.

Aller guten Dingen sind 3

Gründe für eine Testamentsspende an die Deutsche Kinderkrebsstiftung

Mit der Diagnose „Krebs“ bricht für Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien eine belastende und schwere Zeit heran – voller Ängste, Sorgen und Ungewissheit. Die Deutsche Kinderkrebsstiftung steht den Betroffenen in dieser Zeit und darüber hinaus mit zahlreichen Hilfen zur Seite. Mit der Entscheidung, Ihr Testament zu spenden, helfen Sie uns dabei, diese Unterstützung aufrechtzuerhalten. Für Generationen von krebskranken Kindern und Jugendlichen, deren Leben und Zukunft Sie so positiv beeinflussen.

Seit unserer Gründung 1995 haben wir rund 110 Mio. Euro für klinische und patientenorientierte Forschungsprojekte und Therapiestudien in der Kinderonkologie bereitgestellt. Verbesserte Therapien, höhere Heilungschancen und weniger tödliche Verläufe: Von den medizinischen Erkenntnissen und Ergebnissen profitieren krebskranke Kinder und Jugendliche – auch zukünftige Generationen. Mit Ihrer Testamentsspende tragen Sie dazu bei!

Wenn es darum geht, Ihren Nachlass abzuwickeln, steht Ihnen unser Team mit Rat und Tat zur Seite. Wir unterstützen und beraten Sie bei Ihrem Testament und stellen sicher, dass Ihr letzter Wille genauso umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen. 

Gut zu wissen: Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Zuwendungen zugunsten der Deutschen Kinderkrebsstiftung kommen somit vollständig ohne Abzüge der Unterstützung von krebskranken Kindern und Jugendlichen zugute!

Wichtig:

Wenn Sie kein Testament hinterlassen, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge ohne Testament. Nur wenn Sie ein Testament errichten, haben Sie die Möglichkeit, der Deutschen Kinderkrebsstiftung Ihr Vermächtnis zu vererben.

Antrag wird unterschrieben

Sie haben Fragen?

Unsere Expertin Birgit Noczinski-Kruse steht Ihnen gerne zur Verfügung!

Birgit Noczinski-Kruse
Spendenbetreuung