Sie fragen sich, ob eine Testamentsspende oder vielleicht sogar eine Zustiftung an die Deutsche Kinderkrebsstiftung der richtige Weg für Sie ist? Wenn Sie mit Ihrem Nachlass Spuren hinterlassen und Kindern helfen wollen, ist die Deutsche Kinderkrebsstiftung ein verlässlicher Partner an Ihrer Seite. Es gibt für Sie nun verschiedene Möglichkeiten. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema telefonisch, per Mail oder persönlich. Natürlich beantworten wir Ihnen auch alle Fragen zur Deutschen Kinderkrebsstiftung. Wichtig ist uns dabei, dass Sie sich ausreichend Zeit nehmen, abwägen und mit einem guten sowie sicheren Gefühl, eine Entscheidung treffen.
Hierbei handelt es sich um eine Erklärung in Ihrem Testament, dass Sie Ihren Nachlass oder einen bestimmten Teil davon gemeinnützig hinterlassen. Wenn Sie mit Ihrem Nachlass Spuren hinterlassen und Kindern helfen zu wollen, so ist eine Testamentsspende zugunsten unserer Arbeit der richtige Weg. Auf diese Weise können Sie den späteren Verbleib Ihres Vermögens in Ihrem Sinne regeln. Unser Team steht Ihnen dabei gerne zur Seite und berät sie ausführlich.
In unserem kostenlosen Testament-Ratgeber „Ganz in Ihrem Sinne“ finden Sie zudem wertvolle Tipps zur Gestaltung Ihres Testaments. Gerne senden wir Ihnen den Ratgeber auch auf dem Postweg zu. Sollten Sie darüber hinaus doch noch Fragen offen sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
für Testament, Erbschaft und Hilfe
auf lange Sicht
Zustiftungen haben einen beachtlichen Vorteil: Sie tragen auf lange Sicht, Jahr für Jahr aufs Neue dazu bei, die Hilfsangebote der Stiftung kontinuierlich sicherzustellen. Sie erweitern das Kapital der Stiftung und vergrößern damit die Möglichkeiten, krebskranken Kindern und deren Familien zu helfen sowie die Erforschung bösartiger Erkrankungen im Kinderalter voranzutreiben. Zustiftungen helfen langfristig. Das zugeführte Vermögen wird gewinnbringend angelegt. Das Stiftungskapital darf als finanzielles Fundament nicht ausgegeben werden. Für die satzungsmäßigen Ziele der Stiftung dürfen nur die Erträge eingesetzt werden. Zustiftungen leisten können sowohl natürliche als auch juristische Personen.
Es gibt noch einen weiteren Vorteil: Sie kommen damit in den Genuss der steuerlichen Vorteile, die der Gesetzgeber für diese Fälle vorsieht, ganz gleich ob Geldbeträge gestiftet wurden oder Sachwerte, also zum Beispiel Wertpapiere oder Immobilien. Und für Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung wie der Deutschen Kinderkrebsstiftung können bis zu 1.000.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Eine flexible Variante, Hilfe zu leisten und zugleich eigene Liquiditätsreserven zu sichern, bietet das Stifterdarlehen. Sprechen Sie uns gerne dazu an.
Deutsche Kinderkrebsstiftung
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