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Vorrangige Impfung von Kontaktpersonen möglich

In der akuten Phase der Therapie gelten krebskranke Kinder als Hochrisikopatienten für Infektionen. Es ist bekannt, dass verschiedene Viren bei krebskranken Kindern lebensbedrohliche Infektionen verursachen können. Die Frage, ob an Krebs erkrankte Kinder und Jugendliche zur Risikogruppe für einen schweren Erkrankungsverlauf gehören, beschäftigt sowohl die Betroffenen als auch die Wissenschaft seit Beginn der SARS-CoV-2 Pandemie.

Auch wenn die Datenlage noch keine abschließende Bewertung der Situation zulässt, zeigen die vorliegenden Informationen bislang keine belastbaren Hinweise, dass sich Kinder mit einer Krebserkrankung hinsichtlich Schweregrad und Sterblichkeit von COVID 19-Infektionen von gesunden Kindern unterscheiden.

Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere!

Während einer Krebstherapie gilt es, möglichst jede Infektion zu vermeiden. Auch leichte Erkrankungen oder ein milder Verlauf von COVID-19  können zu Therapieverzögerungen führen. An Krebs erkrankte Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Immunschwäche oder wegen ihres Alters noch nicht selbst geimpft werden können, sind in besonderem Maße auf den Schutz durch ihre Umgebung angewiesen. Die Impfung von Kontakt- und Pflegepersonen ist daher von großer Wichtigkeit!

Medizinisches Personal in den Kliniken wird vorrangig geimpft. Zum einen natürlich, damit dieses nicht selbst erkrankt und so die Versorgung der Patienten aufrecht erhalten werden kann, aber auch, um das Risiko zu senken, nicht geimpfte und immungeschwächte Patienten zu infizieren. Aber auch der krankheitsbedingte Ausfall von Eltern oder anderer wichtiger Bezugs – und Pflegepersonen  kann die gesamte Familie vor immense organisatorische Herausforderungen stellen. Kontakt- und Pflegepersonen von krebskranken Kindern und Jugendlichen, wird daher die Möglichkeit gegeben, sich ebenfalls vorrangig impfen zu lassen. Die medizinischen Fachgesellschaften empfehlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Wann kann wer geimpft werden?

Bislang wurden deutschlandweit Patienten mit höchster Priorität (Gruppe I) geimpft. Aktuell erfolgen erste Impfungen der Gruppen mit hoher Priorität (Gruppe II) im nächsten Schritt kann dann die Impfung von Menschen mit erhöhter Priorität (Gruppe III) stattfinden.

Menschen mit Krebserkrankungen werden altersunabhängig der Gruppe mit hoher Priorität (Gruppe II) zugeordnet, wenn sie in aktiver Behandlung sind oder die Krebserkrankung nicht in Remission ist (d.h. es bestehen weiterhin Anzeichen der Erkrankung) oder die Remissionsdauer weniger als 5 Jahre beträgt. Alle Menschen mit Krebserkrankungen, deren Erkrankung seit mehr als 5 Jahren in Remission ist, werden in der neuen Impfverordnung der Gruppe mit erhöhter Priorität (Gruppe III) zugeordnet.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist aktuell noch kein Impfstoff zugelassen. Sie können daher noch nicht selbst geimpft werden, es besteht aber die Möglichkeit, bis zu zwei Personen (z.B. die Eltern) zu benennen, die bevorzugt geimpft werden können. Für den Nachweis der Berechtigung ist ein ärztliches Attest notwendig. Der entsprechende Vordruck befindet sich  im Schreiben der Deutschen Krebsgesellschaft.

Attest (Deutsche Krebsgesellschaft)

GPOH-Stellungnahme

Weitere Informationen:

Artikel: Wie gefährdet sind an Krebs erkrankte Kinder durch SARS-Co-V-2?

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

Quellen:

Mitteilung der AG Infektionen in der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) vom 22.01.2021 zur Frage der Impfung gegen SARS-CoV-2 (COVID-19)

Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) (Coronavirus-Impfverordnung) 08.02.2021