Hoffnung weitergeben

Erbschaften und Stiftungen

Viele Menschen haben in der Vergangenheit bereits Möglichkeiten genutzt, sich dauerhaft und sogar über das eigene Leben hinaus für die Aufgaben der Deutschen Kinderkrebsstiftung zu engagieren. Sie haben durch eine entsprechende Verfügung im Testament Vermögen langfristig für die Sicherung unserer gemeinnützigen und humanitären Aufgaben zur Verfügung gestellt.

Eine solche Verfügung kommt zum Beispiel in Frage, wenn Kinder oder Enkel finanziell nicht auf das volle Erbe angewiesen sind. Wer seine Angehörigen versorgt weiß, kann umso eher diejenigen unterstützen, die Hilfe benötigen. Und wer weder Nachkommen noch nahe Angehörige hat, könnte durchaus auch eine Stiftung wie die Deutsche Kinderkrebsstiftung als Erben einsetzen.

Existiert kein Testament und können die Nachlassgerichte keine gesetzlichen Erben ermitteln, fällt das Erbe automatisch dem Staat zu. Auf diese Weise haben die Bundesländer Schätzungen zufolge allein im Jahr 2004 rund 18 Millionen Euro aus privaten Erbschaften erhalten. Wer nicht möchte, dass sein Geld dem Staat zufällt, sollte auf jeden Fall ein Testament machen. Auf diese Weise können Sie den späteren Verbleib Ihres Vermögens in Ihrem Sinne regeln.

Der Gedanke, jungen Menschen mit einer Krebserkrankung und deren Familien auf vielfältige Weise und über den Tod hinaus zu helfen, lässt sich aber nicht nur mit einer entsprechenden Testamentsgestaltung umsetzen. Selbstverständlich können Sie schon zu Lebzeiten Ihr humanitäres Engagement in verschiedener Weise langfristig absichern.  Zustiftung, Stiftungsfonds, Stifterdarlehen und Treuhandstiftung sind Varianten, die sich neben direkten Spenden dafür anbieten. Gerne schicken wir Ihnen unseren kleinen Ratgeber „Hoffnung weitergeben“ zu und helfen Ihnen bei Fragen persönlich weiter.

Ansprechpartner Deutsche Kinderkrebsstiftung Adenauerallee 134 53113 Bonn Jens Kort  Tel. 02 28 / 68 84 6-15

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